Inkasso: Die hohe Rechnung flattert ins Haus, was tun?

Ein Artikel im Online-Blick von gestern (Plötzlich verdoppelt sich meine Rechnung) nehme ich nun zum Anlass, ein paar Links zu diesem Thema festzuhalten.

Auf der Seite schulden.ch wird zum Thema Inkassobüro folgendes geschrieben:

Ein Gläubiger kann ein Inkassobüro mit der Eintreibung von Schulden beauftragen. Somit ist das Inkassobüro an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers getreten. Es muss seine Legitimation beweisen. Es hat keine Sonderrechte.
Häufig versucht das Inkassobüro, unter Bezeichnungen wie „Verzugsschaden“ oder „Forderung gemäss Art. 106 OR“ seine Honorarforderung in die Rechnung einzufügen.
Die Kosten des Inkassobüros sind vom ursprünglichen Gläubiger zu bezahlen, er ist der Auftraggeber für das Inkasso, er könnte die Forderung auch selbst anmahnen und betreiben.
Wenn nichts anderes im ursprünglichen Vertrag vereinbart wurde, darf der Gläubiger Verzugszinsen von 5 Prozent pro Jahr verlangen. Mehr kann er nur verlangen, wenn er nachweist, dass die Verzugszinsen nicht den gesamten Schaden decken.

Somit sind die meisten zusätzlichen Forderungen eines Inkassobüros hinfällig. Wichtig ist nun für den Schuldner, dass er zum einen keinen Vertrag unterschreibt, mit dem er diese Schuld anerkennt. Denn somit schuldet er auch den bis anhin unrechtmässig aufgerechneten Betrag. Im weiteren sollte er auch nicht direkt auf die Zahlung einsteigen sondern die zusätzlichen Forderungen bestreiten.

Schulden.ch schreibt dazu:

Schreiben Sie dem Inkassobüro und bestreiten Sie die Forderung.
Es kommt vor, dass ein Inkassobüro bei der Nichtbezahlung mit rechtlichen Schritten droht: „Sie machen sich strafbar, wenn …!“ Der einzige rechtliche Schritt, den das Inkassobüro einleiten kann, heisst Betreibung. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn ein Inkassobüro so auftritt. Informieren Sie den ursprünglichen Gläubiger über die Art und Weise, wie das Büro mit den Kunden umgeht. Bezahlen Sie den Rechnungsbetrag ohne die Kosten des Inkassobüros.
Wenn Sie vom Inkassobüro einen Zahlungsbefehl bekommen, prüfen Sie, ob es angemessen ist, Rechtsvorschlag zu erheben.

Eine Vorlage für den Brief an das Inkassobüro gibt es hier.
Ein Merkblatt zu Inkassobüros gibt es hier.

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